Versorgungsausgleich bei der Scheidung

Versorgungsausgleich bei der Scheidung – Was bedeutet das?

28. März 2025

Bei einer Scheidung stellt sich nicht nur die Frage nach dem Sorgerecht oder dem Zugewinn – auch die Rentenansprüche der Ehepartner müssen fair aufgeteilt werden. Genau hier greift der sogenannte Versorgungsausgleich. Doch was bedeutet das genau?

Der Versorgungsausgleich ist gesetzlich geregelt und sorgt dafür, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften gerecht zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Das betrifft unter anderem Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, der betrieblichen Altersversorgung oder privaten Rentenversicherungen.

In der Praxis bedeutet das: Hat ein Ehepartner in der Ehezeit mehr Rentenansprüche erworben als der andere, wird der Unterschied ausgeglichen. So soll verhindert werden, dass ein Partner im Alter benachteiligt wird, nur weil er beispielsweise Kinder betreut oder weniger gearbeitet hat.

Das Familiengericht führt den Versorgungsausgleich in der Regel automatisch im Rahmen des Scheidungsverfahrens durch. Nur in bestimmten Fällen – etwa bei sehr kurzer Ehedauer oder wenn beide Partner darauf verzichten – kann davon abgesehen werden.

Gerade bei komplexeren Vorsorgemodellen oder bei Selbstständigen ist eine genaue Prüfung der Ansprüche sinnvoll. Eine anwaltliche Beratung hilft dabei, Fehler zu vermeiden und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Fazit: Der Versorgungsausgleich ist ein wichtiger Bestandteil des Scheidungsverfahrens und sollte keinesfalls unterschätzt werden. Lassen Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten, um Ihre Altersvorsorge zu sichern und eine faire Regelung zu erreichen.